Überwachung im Kinderzimmer:Netzagentur ruft Eltern auf, Puppe "Cayla" zu zerstören

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Das Unternehmen Vivid wirbt noch für die Puppe "My Friend Cayla". Sie zu verkaufen, ist nun aber illegal. (Foto: Vivid.de)
  • Die Bundesnetzagentur fordert Eltern, die Cayla-Puppen besitzen, dazu auf, diese zu vernichten. Auch der Besitz des Spielzeugs ist nun verboten.
  • Die Puppe verfügt über ein Mikrofon und eine Funkverbindung. Damit ist sie laut Gesetz eine getarnte Abhöranlage, dessen Einfuhr, Herstellung und Vertrieb illegal sind.
  • Hergestellt wird die Puppe vom Unternehmen Genesis, vertrieben wird sie von der britischen Spielzeugfirma Vivid.

"Was ist deine Lieblingsfarbe?", fragt das Mädchen. "Meine Lieblingsfarbe ist Pink", antwortet Cayla. Cayla, das ist laut Werbung "die Puppe, die fast wie eine richtige Freundin ist". Weil sie aber auch die Puppe ist, die ihre menschlichen Freundinnen ausspionieren kann, ist Cayla nun verboten.

Die Bundesnetzagentur bestätigte der Süddeutschen Zeitung: Cayla ist eine "versteckte, sendefähige Anlage" - und die sind laut Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetzes verboten. Die Bundesnetzagentur ist für die Einhaltung des Gesetzes zuständig. In den vergangenen Wochen hat die Behörde Verkaufsstellen angeschrieben, damit sie die Puppe aus ihrem Angebot nehmen.

Cayla verfügt über ein Mikrofon und eine Funkverbindung. Dass sie abhören und Daten weiterleiten kann, sehen Menschen nicht auf den ersten Blick. Sind Abhöranlagen als harmlose Gegenstände getarnt, sind dem Gesetz zufolge Einfuhr, Herstellung und Vertrieb illegal.

Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagt: "Es ist egal, was für ein Gegenstand das ist. Das kann auch ein Aschenbecher sein oder ein Feuermelder." In Caylas Fall ist der Behörde zufolge außerdem die Bluetooth-Verbindung nicht gut genug vor Personen geschützt, die Gespräche abhören wollen.

Verbotenes Spielzeug
:So spioniert "Cayla" Kinder aus

Die sprechende Puppe verrät so viel über ihre Besitzer, dass die Bundesnetzagentur sie verbietet. Die Tonaufnahmen der Kinder fließen an ein Unternehmen, das sammelt, was Millionen Menschen sagen.

Von Jannis Brühl

Ebenfalls verboten ist nun der Besitz der Puppe. Deshalb ruft die Bundesnetzagentur Eltern auf, "Cayla"-Puppen, die sie besitzen, zu vernichten. Sie bittet auch darum, einen "Vernichtungsnachweis" auszufüllen, der auf ihrer Webseite heruntergeladen werden kann.

Jura-Student Stefan Hessel von der Universität des Saarlandes hatte analysiert, ob "Cayla" gegen das Gesetz verstößt und dann die Bundesnetzagentur informiert. Zuerst hatte die Saarbrücker Zeitung über das Verbot berichtet.

Die Behörde erklärt: "Gerade vom Spielzeug als Spionagegerät gehen Gefahren aus: Ohne Kenntnis der Eltern können die Gespräche des Kindes und anderer Personen aufgenommen und weitergeleitet werden." Schon Ende Januar hatte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Rede in Berlin gesagt: "Cayla ziehen wir aus dem Verkehr, wo immer wir dies können."

Hergestellt wird die Puppe vom Unternehmen Genesis. Vertrieben wird sie vom britischen Spielzeugbauer Vivid. Bei deren deutscher Tochter war am Donnerstagabend niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

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